Behördenlogik

Aus den Kriterien der Scheinminderjährigkeit:

Erfasst werden auch rein fiktive jugendpornographische
Inhalte (z.B. Comic). Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht plausibel, dass dann, wenn
das dargestellte Geschehen real ist, die Darsteller(innen) auch Jugendliche sein müssen. Es
wäre widersinnig, wenn der Gesetzgeber bei Darstellungen eines realen Geschehens Per-
sonen verlangen würde, die tatsächlich Jugendliche sind, und bei fiktiven Darstellungen
schon jede Darstellung einer aus der Sicht des Betrachters jugendlichen Person ausreichen
lassen würde. Deshalb kann es nur so sein, dass beim wirklichen Geschehen auch die reale
Person nur aus der Sicht des Betrachters eine jugendliche Person sein muss.

“Wir haben Zeichnungen von Lisa Simpson in Reizunterwäsche verboten, deswegen müssen wir jetzt auch alle Pornodarsteller mit zu rundem Gesicht einsperren!” Welche Drogen muss man nehmen, um das für vernünftige Argumentation zu halten??

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